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   EuGH, 07.06.2012 - C-39/11   

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https://dejure.org/2012,6232
EuGH, 07.06.2012 - C-39/11 (https://dejure.org/2012,6232)
EuGH, Entscheidung vom 07.06.2012 - C-39/11 (https://dejure.org/2012,6232)
EuGH, Entscheidung vom 07. Juni 2012 - C-39/11 (https://dejure.org/2012,6232)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Freier Kapitalverkehr - Art. 63 AEUV und 65 AEUV - Betriebliche Vorsorgekassen - Kapitalanlage - In einem anderen Mitgliedstaat errichtete Kapitalanlagefonds - Zulässigkeit der Anlage in solchen Fonds nur, wenn diese im Inland zum Vertrieb ihrer Anteile zugelassen sind

  • Europäischer Gerichtshof

    VBV - Vorsorgekasse

    Freier Kapitalverkehr - Art. 63 AEUV und 65 AEUV - Betriebliche Vorsorgekassen - Kapitalanlage - In einem anderen Mitgliedstaat errichtete Kapitalanlagefonds - Zulässigkeit der Anlage in solchen Fonds nur, wenn diese im Inland zum Vertrieb ihrer Anteile zugelassen sind

  • EU-Kommission

    VBV - Vorsorgekasse

    Freier Kapitalverkehr - Art. 63 AEUV und 65 AEUV - Betriebliche Vorsorgekassen - Kapitalanlage - In einem anderen Mitgliedstaat errichtete Kapitalanlagefonds - Zulässigkeit der Anlage in solchen Fonds nur, wenn diese im Inland zum Vertrieb ihrer Anteile zugelassen ...

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeiten zum Erwerb von Anteilscheinen eines Kapitalanlagefonds durch betriebliche Vorsorgekasse

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    AEUV Art. 63, 65, 153
    Unzulässige Beschränkung der Geldanlage bei in anderen EU-Staaten errichteten Anlagefonds

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erwerb von Anteilscheinen eines Kapitalanlagefonds durch betriebliche Vorsorgekasse; Vorabentscheidungsersuchen des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs

  • datenbank.nwb.de

    Besteuerung von Erträgen aus "schwarzen" Fonds nach dem AuslInvestmG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtshofs (Österreich) eingereicht am 28. Januar 2011 - VBV - Vorsorgekasse AG gegen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Verwaltungsgerichtshof - Auslegung der Art. 63 AEUV ff. - Freier Kapitalverkehr - Vorsorgekassen, die zur Finanzierung von Abfertigungen dienende Pflichtbeiträge von Arbeitnehmern und Selbständigen veranlagen - Rechtsvorschriften eines ...

Papierfundstellen

  • RIW 2012, 554
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 21.12.2011 - C-271/09

    Kommission / Polen - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

    Auszug aus EuGH, 07.06.2012 - C-39/11
    Was die Rechtfertigung dieses Hindernisses betrifft, hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass der freie Kapitalverkehr durch eine nationale Regelung nur beschränkt werden darf, wenn diese aus einem der in Art. 65 AEUV genannten Gründe oder aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs gerechtfertigt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Dezember 2011, Kommission/Polen, C-271/09, Slg. 2011, I-13613, Randnr. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die genannten Vorschriften können somit nicht unter die in diesem Artikel vorgesehene Ausnahme fallen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Polen, Randnr. 56).

    Was drittens die geltend gemachte Rechtfertigung aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses betrifft, ist anzuerkennen, dass das Interesse, die Stabilität und die Sicherheit des Vermögens, das durch eine von einer Betrieblichen Vorsorgekasse eingerichtete Veranlagungsgemeinschaft verwaltet wird, insbesondere durch den Erlass von Aufsichtsvorschriften, zu gewährleisten, einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses darstellt, der geeignet ist, Beschränkungen des freien Kapitalverkehrs zu rechtfertigen (vgl. entsprechend in Bezug auf Pensionsfonds Urteil Kommission/Polen, Randnr. 57).

    Folglich kann ein solches System trotz seines sozialen Zwecks unionsrechtlich nicht als Bestandteil des Systems der sozialen Sicherheit eines Mitgliedstaats gelten (vgl. entsprechend Urteil Kommission/Polen, Randnr. 40).

  • EuGH, 27.10.1977 - 30/77

    Regina / Bouchereau

    Auszug aus EuGH, 07.06.2012 - C-39/11
    Nach ständiger Rechtsprechung können solche Gründe nur geltend gemacht werden, wenn eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt; sie dürfen überdies nicht rein wirtschaftlichen Zwecken dienen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Oktober 1977, Bouchereau, 30/77, Slg. 1977, 1999, Randnr. 35, sowie vom 14. März 2000, Église de scientologie, C-54/99, Slg. 2000, I-1335, Randnr. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.03.2000 - C-54/99

    Eglise de scientologie

    Auszug aus EuGH, 07.06.2012 - C-39/11
    Nach ständiger Rechtsprechung können solche Gründe nur geltend gemacht werden, wenn eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt; sie dürfen überdies nicht rein wirtschaftlichen Zwecken dienen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Oktober 1977, Bouchereau, 30/77, Slg. 1977, 1999, Randnr. 35, sowie vom 14. März 2000, Église de scientologie, C-54/99, Slg. 2000, I-1335, Randnr. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 04.06.2002 - C-483/99

    Besondere Rechte des französischen Staates an der Société Nationale Elf-Aquitaine

    Auszug aus EuGH, 07.06.2012 - C-39/11
    Zunächst steht fest, dass der Erwerb von Anteilscheinen eines Kapitalanlagefonds eine Direktinvestition in Form der Beteiligung an einem Finanzunternehmen und folglich Kapitalverkehr im Sinne des Art. 63 AEUV darstellt, wie im Übrigen aus der Rubrik IV der Nomenklatur in Anhang I der Richtlinie 88/361/EWG des Rates vom 24. Juni 1988 zur Durchführung von Artikel 67 des Vertrages [der durch den Vertrag von Amsterdam aufgehoben wurde] (ABl. L 178, S. 5) und den dortigen Begriffsbestimmungen hervorgeht (vgl. in Bezug auf Aktienbesitz und den Erwerb von Wertpapieren Urteile vom 4. Juni 2002, Kommission/Frankreich, C-483/99, Slg. 2002, I-4781, Randnr. 37, und Kommission/Belgien, C-503/99, Slg. 2002, I-4809, Randnr. 38).
  • EuGH, 08.07.2010 - C-171/08

    Das Halten von "golden shares" an Portugal Telecom durch den portugiesischen

    Auszug aus EuGH, 07.06.2012 - C-39/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs kann eine Regelung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende zum einen Betriebliche Vorsorgekassen davon abhalten und wegen der vorgesehenen finanziellen Sanktion faktisch daran hindern, ihr Vermögen in Kapitalanlagefonds, die in einem anderen Mitgliedstaat errichtet sind, anzulegen, und ist daher als eine Beschränkung des Kapitalverkehrs im Sinne des Art. 63 Abs. 1 AEUV zu werten, die nach dieser Bestimmung grundsätzlich verboten ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. September 2000, Kommission/Belgien, C-478/98, Slg. 2000, I-7587, Randnr. 18, sowie vom 8. Juli 2010, Kommission/Portugal, C-171/08, Slg. 2010, I-6813, Randnr. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 04.06.2002 - C-503/99

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 07.06.2012 - C-39/11
    Zunächst steht fest, dass der Erwerb von Anteilscheinen eines Kapitalanlagefonds eine Direktinvestition in Form der Beteiligung an einem Finanzunternehmen und folglich Kapitalverkehr im Sinne des Art. 63 AEUV darstellt, wie im Übrigen aus der Rubrik IV der Nomenklatur in Anhang I der Richtlinie 88/361/EWG des Rates vom 24. Juni 1988 zur Durchführung von Artikel 67 des Vertrages [der durch den Vertrag von Amsterdam aufgehoben wurde] (ABl. L 178, S. 5) und den dortigen Begriffsbestimmungen hervorgeht (vgl. in Bezug auf Aktienbesitz und den Erwerb von Wertpapieren Urteile vom 4. Juni 2002, Kommission/Frankreich, C-483/99, Slg. 2002, I-4781, Randnr. 37, und Kommission/Belgien, C-503/99, Slg. 2002, I-4809, Randnr. 38).
  • EuGH, 26.09.2000 - C-478/98

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 07.06.2012 - C-39/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs kann eine Regelung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende zum einen Betriebliche Vorsorgekassen davon abhalten und wegen der vorgesehenen finanziellen Sanktion faktisch daran hindern, ihr Vermögen in Kapitalanlagefonds, die in einem anderen Mitgliedstaat errichtet sind, anzulegen, und ist daher als eine Beschränkung des Kapitalverkehrs im Sinne des Art. 63 Abs. 1 AEUV zu werten, die nach dieser Bestimmung grundsätzlich verboten ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. September 2000, Kommission/Belgien, C-478/98, Slg. 2000, I-7587, Randnr. 18, sowie vom 8. Juli 2010, Kommission/Portugal, C-171/08, Slg. 2010, I-6813, Randnr. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BFH, 06.08.2013 - VIII R 39/12

    Europarechtliche Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Besteuerung von Erträgen

    Die Zweifel ergeben sich aus einer möglichen Diskrepanz zwischen der Definition in der Nomenklatur im Anhang I der Richtlinie 88/361/EWG des Rates vom 24. Juni 1988 zur Durchführung von Art. 67 des Vertrages --Richtlinie 88/361/EWG-- (ABlEG 1988, Nr. L 178/5) sowie der bisherigen Rechtsprechung des EuGH einerseits und einem Judikat der 3. Kammer des EuGH vom 7. Juni 2012 C-39/11 (Recht der Internationalen Wirtschaft --RIW-- 2012, 554) andererseits.

    bbb) Demgegenüber hat der EuGH im Urteil in RIW 2012, 554 zur Kapitalverkehrsfreiheit des Art. 63 AEUV erkannt, dass der Erwerb von Anteilscheinen eines Kapitalanlagefonds eine Direktinvestition in Form einer Beteiligung an einem Finanzunternehmen ist.

    Folglich müsste der Begriff der Direktinvestition im Sinne der Bestandsschutzregelung ein anderer sein, als ihn der EuGH in dem genannten Urteil in RIW 2012, 554 zugrunde gelegt hat.

    Wegen der jüngeren Entscheidung des EuGH in RIW 2012, 554 kann jedoch nicht von einer geklärten oder offensichtlichen Rechtslage im Sinne eines acte clair ausgegangen werden (EuGH-Urteil vom 6. Oktober 1982 C-283/81 "Cilfit", Slg. 1982, 3415).

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2014 - C-560/13

    Wagner-Raith - Nicht unterbreitete Vorfrage - Freier Kapitalverkehr - Art. 73c

    Insbesondere ist daran zu erinnern, dass das Urteil VBV - Vorsorgekasse (EU:C:2012:327) zwar Beschränkungen betraf, denen eine juristische Person (eine berufliche Vorsorgekasse), und zwar ein in Österreich niedergelassener institutioneller Anleger, beim Erwerb von Anteilscheinen eines in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Kapitalanlagefonds unterlag - ein Geschäft, das der Gerichtshof im Vorfeld seiner Argumentation als "Direktinvestition" bezeichnet hat -, der Gerichtshof aber nicht zu Art. 64 Abs. 1 AEUV, der Art. 57 Abs. 1 EG ersetzt, sondern nur zu Art. 63 AEUV befragt wurde.

    Die im Urteil VBV - Vorsorgekasse (EU:C:2012:327) wiedergegebenen tatsächlichen und rechtlichen Umstände lassen leider nicht mit Gewissheit den Schluss zu, dass dies beim Erwerb der Anteilscheine an dem in Luxemburg ansässigen Kapitalanlagefonds durch die österreichische Vorsorgekasse der Fall war.

    Somit bin ich der Ansicht, dass das Urteil VBV - Vorsorgekasse (EU:C:2012:327) keinen Einfluss auf die Auslegung des in Art. 57 Abs. 1 EG genannten Begriffs der Direktinvestition hat und dass im Hinblick auf die gesamten rechtlichen und tatsächlichen Informationen in den Akten die in dieser Vorschrift genannte Ausnahme nicht geltend gemacht werden kann, da der Sachverhalt in der Rechtssache des Ausgangsverfahrens nicht den "Kapitalverkehr mit dritten Ländern im Zusammenhang mit Direktinvestitionen" betrifft.

    7 - C-39/11, EU:C:2012:327.

    47 - EU:C:2012:327.

  • FG Hamburg, 13.07.2012 - 3 K 131/11

    Besteuerung von Einkünften aus sog. "intransparenten" ausländischen Fonds - §§ 5

    b) Der Erwerb von Fondsanteilen unterfällt als Direktinvestition der Kapitalverkehrsfreiheit (EuGH, Urteil vom 07.06.2012 C-39/11, Juris Rn. 21).

    b) Unterliegen ausländische Fonds im Inland einem Verfahren, das quasi als Zulassungsverfahren zu werten ist, ist dies eine Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit (EuGH, Urteil vom 07.06.2012 C-39/11, Juris Rn. 24, 25).

  • EuGH, 02.03.2023 - C-78/21

    PrivatBank u.a.

    Der Gerichtshof hat klargestellt, dass die betreffende Maßnahme nur dann als "unerlässliche Maßnahme" im Sinne von Art. 65 Abs. 1 Buchst. b AEUV angesehen werden kann, wenn sie gerade den Zweck hat, Zuwiderhandlungen gegen Rechts- und Verwaltungsvorschriften auf dem Gebiet der Aufsicht über Finanzinstitute zu verhindern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Juni 2012, VBV - Vorsorgekasse, C-39/11, EU:C:2012:327, Rn. 30).
  • EuGH, 16.09.2020 - C-339/19

    Romenergo und Aris Capital

    Im Übrigen können nach ständiger Rechtsprechung Gründe der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit, wie sie in letzterer Bestimmung vorgesehen sind, nur geltend gemacht werden, wenn eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt; sie dürfen überdies nicht rein wirtschaftlichen Zwecken dienen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Juni 2012, VBV - Vorsorgekasse, C-39/11, EU:C:2012:327, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2013 - C-190/12

    Emerging Markets Series of DFA Investment Trust Company - Niederlassungsfreiheit

    30 - Urteil vom 7. Juni 2012 (C-39/11).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2016 - C-48/15

    NN (L)

    24 - Urteile VBV - Vorsorgekasse (C-39/11, EU:C:2012:327, Rn. 21) und Wagner-Raith (C-560/13, EU:C:2015:347, Rn. 24).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2022 - C-78/21

    PrivatBank u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 56 und 63 AEUV - Freier

    26 Urteil vom 7. Juni 2012, VBV - Vorsorgekasse (C-39/11, EU:C:2012:327, Rn. 30).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2015 - C-18/14

    CO Sociedad de Gestión y Participación u.a. - Aufsichtsrechtliche Beurteilung des

    37 - Urteile Kommission/Polen (C-271/09, EU:C:2011:855, Rn. 57) und VBV - Vorsorgekasse (C-39/11, EU:C:2012:327, Rn. 31).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2014 - C-88/13

    Gruslin - 'Richtlinie 85/611/EWG - Organismen für gemeinsame Anlagen in

    Vgl. aktuell, zum Bereich des freien Kapitalverkehrs, Urteil vom 7. Juni 2012, VBV-Vorsorgekasse AG (C-39/11).
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